Andrea Herzog
12. August 2007 um 11:55 Uhr | In News | Kommentar schreibenKinder und Jugendliche genießen in Deutschland einen besonderen Schutz. Zum Beispiel dürfen unter 18-Jährige keinen hochprozentigen Alkohol und unter 16-Jährige überhaupt keinen Alkohol trinken. Gerade diese Regelung geriet in den vergangenen Monaten in die Schlagzeilen, als es auch in der Grafschaft Bentheim eine öffentliche Flatparty gab – also endloses Trinken gegen festen Eintritt. Das ist nur eine “Baustelle” von Andrea Herzog, Jugendschutzbeauftragte des Landkreises. Sie unterhält sich mit Achim Haming. Das Interview war am 12. August 2007 auf der Ems-Vechte-Welle zu hören.

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